Hierbei handelt es sich um ein verordnungsfähiges Heilmittel. Die Zulassung durch die Krankenkassen erfordert eine spezielle Praxisausstattung und Zertifikate der Therapeuten die zur Abgabe berechtigen.
Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Vorgesehen ist die KGG seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die gleichzeitig Behandlungstermine in Anspruch nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an.
Die Regelbehandlungszeit beträgt laut Rahmenvertrag 60 min (20 Minuten pro Patient bei 3 Patienten. Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung).
Unsere Einrichtung ist barrierefrei, mit innovativen medizinischen Geräten der Firma ERGO-FIT ausgestattet, die mit einem Vitalitiy Coach (Computer unterstütztes Chipkartensystem) arbeiten. Wir betreuen Sie ebenso qualifiziert im Bereich der neurologischen Krankheitsbilder (z.B. MS, Hemiplegie, Tetraspastik, Parkinson, SHT…)